In den Artikeln 497 bis 500 des Katechismus geht es um die Empfängnisregelung. Wann entspricht sie der sittlichen Ordnung und welche Mittel sind dafür angebracht?
Das beantwortet Ihnen in dieser Sendung die Theologien Dr. Margarete Strauss anhand des Kompendiums des Katholischen Katechismus.
497. Wann entspricht die Empfängnisregelung der sittlichen Ordnung?
Die Empfängnisregelung, die ein Aspekt der verantwortlichen Vater- und Mutterschaftist, entspricht objektiv der sittlichen Ordnung, wenn sie von den Eheleuten ohne äußeren Zwang und nicht aus Egoismus, sondern aus ernsthaften Gründen und mit Methoden vollzogen wird, die den objektiven Kriterien der Sittlichkeit entsprechen, das heißt durch zeitweilige Enthaltsamkeit und die Wahl von unfruchtbaren Perioden.
498. Welche Mittel zur Empfängnisregelung sind unsittlich?
Jede Handlung ist in sich unsittlich, die entweder in Voraussicht oder während des Vollzugs des ehelichen Aktes oder im Anschluss an ihn beim Ablauf seiner natürlichen Auswirkungen darauf abstellt, die Fortpflanzung zu verhindern, sei es als Ziel, sei es als Mittel zum Ziel. Solche Handlungen sind zum Beispiel die direkte Sterilisation oder die Empfängnisverhütung.
499. Warum sind künstliche Insemination und Befruchtung unsittlich?
Sie sind unsittlich, weil sie die Zeugung von dem Akt trennen, bei dem sich die Gatten einander hingeben, und so eine Herrschaft der Technik über den Ursprung und die Bestimmung der menschlichen Person errichten. Die Techniken der heterologen künstlichen Insemination und Befruchtung, bei denen eine dritte Person außer dem Ehepaar eingeschaltet wird, verletzen außerdem das Recht des Kindes, von einem Vater und einer Mutter abzustammen, die es kennt, die miteinander ehelich verbunden sind und die das ausschließliche Recht haben, dass der eine nur durch den anderen Vater oder Mutter wird.
500. Als was soll ein Kind angesehen werden?
Das Kind ist ein Geschenk Gottes, das vorzüglichste Geschenk der Ehe. Es gibt kein Recht auf Kinder („das Kind, das einem um jeden Preis zusteht“). Das Kind hat jedoch das Recht, die Frucht des ehelichen Aktes seiner Eltern zu sein; es hat auch das Recht, vom Augenblick seiner Empfängnis an als Person geachtet zu werden.
Den vollständigen Katechismus im Kompendium finden Sie hier.
Was wir glauben - der Katechismus erklärt. 125. Teil
⏰Katechismus am 10.07.2025 um 16:30 Uhr
➡️mit Dr. Margarete Strauss, Theologin
Alle bisherigen Teile der Reihe können Sie in unserem Podcast Was wir glaubenanhören.
Die Referentin
Dr. Margarete Strauss ist katholische Theologin und Publizistin und wurde 1988 als älteste von vier Geschwistern in Kasachstan geboren. Später in Deutschland war ihre Erziehnung geprägt von Musik und dem katholischen Glauben. Nach einem intensiven Gemeindepraktikum begann Margarete Strauss im Jahr 2009 ein Theologiestudium und schrieb nach dem Master Abschluss ihren Doktor - ebenfalls im Bereich Theologie.
Die Reihe ist ein gemeinsames Projekt der katholischen Wochenzeitung Die Tagespost und radio horeb.