Ref.: Domvikar Msgr. Dr. Ernst Freiherr von Castell, Leiter der Stabsstelle Kirchenrecht beim Generalvikariat Augsburg, Augsburg
Die Ehe ist das Sakrament, welches am häufigsten die kirchlichen Gerichte beschäftigt. Die Palette der Anfragen von Paaren und Seelsorgern reicht weit: "Ist es möglich, unsere Hochzeit in der katholischen Kirche zu feiern, auch wenn ein evangelischer Geistlicher uns traut?" "Unser Kind lebt in einer festen Beziehung, geht aber schon lange nicht mehr in die Kirche. Sollen wir trotzdem auf eine kirchliche Hochzeit drängen?" "Wir möchten nicht standesamtlich heiraten - ist dennoch eine kirchliche Trauung möglich?" "Gibt es statt einer kirchlichen Hochzeitsfeier auch eine Art Segnungsfeier für Paare, bei denen ein Partner schon einmal verheiratet war?"... In der Lebenshilfe steht uns der erfahrene Augsburger Kirchenrechtler Domvikar Dr. Ernst Freiherr von Castell Rede und Antwort zu Fragen rund ums Eherecht. Sie können anrufen und Ihre persönlichen Anliegen mit einbringen: 089 517 008008 - von 10.00 bis 11.30 Uhr.
22.03.2025